Aufnahme
Voraussetzungen für audiologische Überprüfungen und Beratung durch die Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle sind:
- Zugehörigkeit zur Zielgruppe
Zielgruppe für Überprüfungen in der PAB sind Kleinkinder, Kinder und Jugendliche - aus Unterfranken,
- die hörauffällig sind, oder
- bei denen vermutet wird, dass allgemeine Entwicklungsverzögerungen, Sprachentwicklungsverzögerungen, Lern- und Schulschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang mit einer Hörstörungen stehen.
- Überprüfungen zur auditiven Wahrnehmung werden in der Regel erst bei sechsjährigen Kindern durchgeführt.
- Wichtig und hilfreich für die Überprüfungen sind Informationen und Berichte:
von Stellen, die das Kind fördern oder betreuen, wie zum Beispiel Frühförderstellen, Logopäden, Ergotherapeuten, Kindergärten, Schulen, Ärzten usw., besonders dann, wenn diese Stellen die Überprüfung in unserer PAB empfehlen.
Berichte, ausgefüllte Eltern-, Lehrer- und Erzieherfragebögen sowie Beobachtungsbögen müssen spätestens eine Woche vor der Überprüfung vorliegen.