Angebotene Überprüfungen
In der Pädagogische-Audiologischen Beratungsstelle werden folgende Überprüfungen angeboten:
1. Überprüfung der peripheren Hörfähigkeit mit folgenden Fragestellungen:
- Liegt Normalhörigkeit vor?
- Sind Kommunikationsfähigkeit und Lernen durch eine Schwerhörigkeit beeinträchtigt?
- Sind Hörhilfen notwendig?
- Sind die Hörhilfen optimal eingestellt?
- Welchen Nutzen hat das Kind von seinen Hörhilfen?
Wenn die Schwerhörigkeit noch nicht medizinisch abgeklärt ist, erfolgt die Weiterleitung an den niedergelassenen HNO-Arzt oder die HNO-Klinik.
2. Überprüfung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung
Diese erfolgt in der Regel bei Kindern erst ab dem 6. Lebensjahr.
Bitte beachten Sie die Aufnahmekriterien.
Bei der Überprüfung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung sind folgende Fragestellungen wichtig:
- Hat das Kind bei normaler peripherer Hörfähigkeit, normaler Aufmerksamkeit und normaler Grundintelligenz Störungen in folgenden Hörfunktionen?
Wie sind
- Höraufmerksamkeit
- Hörgedächtnis
- Sprachverstehen im Störschall
- Dichotisches Hören
- Richtungshören
- Lautdifferenzierung
- Rhythmusdifferenzierung
- Basale Hörfunktionen usw.
Die pädagogische Audiologie kann
- abklären, welche Hörsituationen für das Kind schwierig sind
(Verstehen im Störschall, Richtungshören, Speichern von Gehörtem, Erkennen von Sprachlauten usw.) und
- geeignete Maßnahmen empfehlen, die deren Auswirkungen verringern.
- Es kann jedoch nur mit Hilfe einer umfassenden Teilleistungsdiagnostik und mit medizinischen Untersuchungen geklärt werden, ob diese Schwierigkeiten durch auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung oder durch andere Störungen, wie zum Beispiel Lernschwäche oder Aufmerksamkeitsdefizit-syndrom verursacht werden.
Die Teilleistungsdiagnostik kann in Ausnahmefällen von Psychologen unserer Einrichtung geleistet werden.
Ziel dieser umfassenden Überprüfungen ist es festzustellen, ob der Schwerpunkt des Förderbedarfs im Hören liegt.
Vom Ergebnis der Überprüfung erhalten in der Regel die Eltern einen pädagogisch-audiologischen Kurzbericht, den sie an die zuständigen Stellen weiterleiten können.
3. Informationsveranstaltungen
Bei Bedarf bietet die PAB auch Informationsveranstaltungen über Hörstörungen und
ihre Auswirkungen an.