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Einmalzahlung an gehörlose Menschen mit dem Merkeichen Gl

Gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl können eine Einmalzahlung von 145€ beantragen.

Die Corona-Pandemie ist eine schwierige Zeit. Es gibt viele behinderungsbedingte Mehrbelastungen für gehörlose Menschen.

Der Bayerische Landtag hat nun eine Einmalzahlung für Menschen mit dem Merkzeichen Gl beschlossen.

In der folgenden Datei informiert das StMAS (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) über die Einmalzahlung in Höhe von 145 € für Menschen mit dem Merkzeichen Gl.

Information Einmalzahlung Gl, 92 KB

Wie das ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) mitgeteilt hat, stehen Informationen zur Einmalzahlung sowie der Online-Antrag über folgenden Link bereit:

https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/einmalzahlung/index.php 

Wenn es Ihnen aus persönlichen oder technischen Gründen nicht gelingt, den Antrag online auszufüllen:

das ZBFS kann auch einen Papierantrag zur Verfügung stellen

Damit möglichst alle für die Einmalzahlung in Frage kommenden Anspruchsberechtigten erreicht werden, bitten wir Sie herzlich, die Informationen möglichst breit zu streuen, insbesondere bei den Ihnen bekannten betroffenen Personen mit dem Merkzeichen Gl sowie bei allen Mitarbeitenden in Einrichtungen und Diensten, die von diesen Personen genutzt werden.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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Ansprechpartner:
Dr.-Karl-Kroiß-Schule
Berner Straße 14
97084 Würzburg
Tel: 0931 60060-0
Fax: 0931 60060-128