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Zuständigkeit (Einfache Sprache)

Zuständigkeit

Wir sind zuständig, wenn:

  • ein Arzt oder eine Klinik eine Hör-Schädigung festgestellt hat.
  • die Eltern glauben, dass das Kind nicht richtig hört.
  • die Eltern Beratung möchten.

Wir sind zuständig:

  • für Kinder mit einer Hör-Schädigung von der Geburt bis zum Schul-Anfang.
  • für hörende Kinder von Eltern mit Hör-Schädigung (CODA).
  • für Kinder mit Hör-Schädigung, die noch andere Unterstützung brauchen.
  • für Familien aus Unterfranken (nach Absprache auch aus nahen Regionen).
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Ansprechpartner:
Dr.-Karl-Kroiß-Schule
Berner Straße 14
97084 Würzburg
Tel: 0931 60060-0
Fax: 0931 60060-128