Zuständigkeit (Einfache Sprache)
Zuständigkeit
Wir sind zuständig, wenn:
- ein Arzt oder eine Klinik eine Hör-Schädigung festgestellt hat.
- die Eltern glauben, dass das Kind nicht richtig hört.
- die Eltern Beratung möchten.
Wir sind zuständig:
- für Kinder mit einer Hör-Schädigung von der Geburt bis zum Schul-Anfang.
- für hörende Kinder von Eltern mit Hör-Schädigung (CODA).
- für Kinder mit Hör-Schädigung, die noch andere Unterstützung brauchen.
- für Familien aus Unterfranken (nach Absprache auch aus nahen Regionen).