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Zuständigkeit

Wann können Sie in die Frühförderung kommen?

  • Wenn ein Arzt oder eine Klinik eine Hörschädigung festgestellt hat.
    oder
  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind nicht richtig hört.
    oder
  • Wenn Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch (mit Hörtest) in Anspruch nehmen wollen.


Für wen ist die Frühförderung?

  • für hörgeschädigte Kinder von Geburt bis zur Einschulung
  • für hörende Kinder von hörgeschädigten Eltern
  • für hörgeschädigte Kinder mit zusätzlichen Beeinträchtigungen
  • für Familien aus Unterfranken (nach Absprache auch aus angrenzenden Regionen)
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Ansprechpartner:
Interdisziplinäre Frühförderstelle für hörgeschädigte Kinder
Berner Str. 14
97084 Würzburg
Tel: 0931 600 60-164
Fax: 0931 600 60-162