Unterricht im Förderschwerpunkt Hören (Einfache Sprache)
- Hörgeschädigtenspezifische Unterrichtsmethoden:
- Gebärden
- Fingeralphabet
- Blickkontakt und Mundbild
- klare Lehrersprache
- Mimik und Gestik
- systematisch aufbauender Sprachunterricht
- Sprechziehung
- Hörübungen
- Werte des Zusammenlebens
- Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung
- Gegenseitige Akzeptanz und Toleranz
- Zuhören lernen
- Visualisierung: „Das Auge hilft dem Ohr”
Rahmenbedingungen
- Sitzordnung: Halbkreis (Blickkontakt)
- Orientierung am Lehrplan der allgemeinen
- Grundschule mit gleichwertigen Bildungszielen
- Individuelle Förderung auf der Grundlage von Förderplänen auch in jahrgangsstufen-übergreifenden Lerngruppen
- akustisch optimierte Unterrichtsräume
- günstige Lichtverhältnisse
- technische Hilfsmittel:
- Klassenverstärkeranlagen
- interaktive digitale Tafeln
- Computer in allen Unterrichtsräumen
- 5 Grundschuljahre (gem. BayEUG)
- Klassenstärke: max. 12 Schüler
- Durchlässigkeit zwischen den Jahrgangsstufen und den Lerngruppen