Überprüfung der Auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung
Ziel dieser Überprüfung ist es, Hörverarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen von anderen Störungsbildern abzugrenzen und bei nachweislichen Störungen auditiver Funktionen entsprechende förderpädagogische Hilfen zu begründen und einzuleiten.
Quelle: www.karindrawings.com
Sie kann bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr durchgeführt werden.
Nach telefonischer Anmeldung werden Ihnen ein Elternfragebogen und ein Erzieher/Lehrerfragebogen zugesandt.
Die Vergabe von Terminen an einem Vormittag erfolgt nach Eingang und Durchsicht der Unterlagen (Fragebögen, Begabungsüberprüfung, Aussagen über andere Teilleistungen u.ä.).
Die Überprüfung soll Auskunft geben über:
- das auditive Kurzzeitgedächtnis
- das Sprachverstehen im Störgeräusch
- die Lautdifferenzierung
- das dichotische Hören
- das Richtungshören
- die Rhythmusdifferenzierung
- basale Hörfunktionen
Vom Ergebnis der Überprüfung erhalten die Eltern einen Pädagogisch- Audiologischen Kurzbericht, den sie an die zuständigen Stellen weiterleiten können.
Weitere aktuelle Informationen finden sie im Positionspapier des Berufsverbandes Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen.