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Überprüfung der Auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung

Ziel dieser Überprüfung ist es, Hörverarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen von anderen Störungsbildern abzugrenzen und bei nachweislichen Störungen auditiver Funktionen entsprechende förderpädagogische Hilfen zu begründen und einzuleiten.

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Quelle: www.karindrawings.com

Sie kann bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr durchgeführt werden.

Nach telefonischer Anmeldung werden Ihnen ein Elternfragebogen und ein Erzieher/Lehrerfragebogen zugesandt.

Die Vergabe von Terminen an einem Vormittag erfolgt nach Eingang und Durchsicht der Unterlagen (Fragebögen, Begabungsüberprüfung, Aussagen über andere Teilleistungen u.ä.).

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Die Überprüfung soll Auskunft geben über:

  • das auditive Kurzzeitgedächtnis
  • das Sprachverstehen im Störgeräusch
  • die Lautdifferenzierung
  • das dichotische Hören
  • das Richtungshören
  • die Rhythmusdifferenzierung
  • basale Hörfunktionen

Würzburger-Hörfeld

Vom Ergebnis der Überprüfung erhalten die Eltern einen Pädagogisch- Audiologischen Kurzbericht, den sie an die zuständigen Stellen weiterleiten können.

Weitere aktuelle Informationen finden sie im Positionspapier des Berufsverbandes Deutscher  Hörgeschädigtenpädagogen.

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Ansprechpartner:
Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle (PAB)
Berner Str. 14
97084 Würzburg
Tel: 0931 600 60-164
Fax: 0931 600 60-162