Überprüfung des Hörvermögens
Bei dieser Überprüfung sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:
- Liegt Normalhörigkeit vor?
- Sind Kommunikationsfähigkeit, Sprachentwicklung und Lernen durch eine Hörbeeinträchtigung erschwert?
- Sind Hörhilfen notwendig?
- Sind die Hörhilfen optimal eingestellt?
- Welchen Nutzen zieht das Kind aus seinen Hörhilfen?
Wenn die Schwerhörigkeit noch nicht medizinisch abgeklärt ist, erfolgt die Weiterleitung an den niedergelassenen HNO- Arzt oder die HNO- Klinik.
Die Überprüfung dauert ca. eine halbe Stunde.
Danach erfolgt ein Auswertungsgespräch.

Ansprechpartner:
Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle (PAB)
Berner Str. 14
97084 Würzburg
Tel: 0931 600 60-164 Fax: 0931 600 60-162